Erhöhung des Jodgehaltes in Jodsalz

Vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es eine aktuelle Veröffentlichung bzgl. der Höchstmengenvorschläge für Jod in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln (Link geprüft am 14.09.23). Diskutiert wird die Erhöhung des Jodgehaltes von Jodsalz um die Jodversorgung der Bevölkerung weiter zu verbessern.

Einige Stichpunkte aus dem Inhalt:

  • Die Jod-Anreicherung von Salz ist derzeit auf 25 mg Jod pro kg Salz beschränkt. Das BfR hält aber auch eine Erhöhung auf 30 mg Jod pro kg Salz für gesundheitlich unbedenklich.
  • Im Hinblick darauf wird die Verwendung von Jodsalz im Haushalt, in der Gastronomie, bei der Gemeinschaftsverpflegung und zur Lebensmittelherstellung empfohlen.
  • Diese Einschätzung beruht auf den Zufuhrreferenzwerten der SCF, D-A-CH-Gesellschaften und EFSA sowie Modellkalkulationen des Max Rubner-Instituts (MRI).
  • Die Jodzufuhr mittels Jodsalz wurde vom MRI dabei für Verwendungsgrade von 0 %, 30 %, 80 % und 100 % berechnet. Als wahrscheinlich wird diesbezüglich aber lediglich eine 30%ige Verwendung von Jodsalz erachtet.
  • Bei einer Jodsalz-Verwendungsquote von 30% und 30 mg Jod pro kg Salz wird die maximal tolerierbare tägliche chronische Aufnahme von Jod nach Ansicht des BfR nicht überschritten. Diese Grenze liegt den zitierten Quellen zufolge bei 500 – 600 µg Jod pro Tag.

Über die Verträglichkeitsgrenze/Unbedenklichkeitsgrenze von Jod ist schon seit langem ein Streit entbrannt. Es gibt andere Meinungen die nur sehr viel geringere Mengen von maximal 200 µg Jod pro Tag als sicher ansehen und befürchten, dass die Zahl der autoimmunen Schilddrüsenentzündungen bei einer über längere Zeit deutlich darüber liegenden Jodzufuhr ansteigt.
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