Schadensersatzklage gegen die Merck KGaA wurde abgewiesen
Keine Versäumnisse bei der Markteinführung von Levothyrox® – Das Pharmaunternehmen Merck wurde in erster Instanz freigesprochen.
Wie die Pharmazeutische Zeitung in dem am 08. März 2019 veröffentlichten Artikel „Merck hat ausreichend informiert“ (Link geprüft am 14.09.23) schreibt hat die Merck KGaA den Schadensersatzprozess vor einem französischen Gericht in erster Instanz gewonnen. Rund 4000 Kläger hatten dem Unternehmen mangelnde Informationspolitik bezüglich der Umformulierung von Levothyrox® vorgeworfen und Schadensersatz in Höhe von 10.000 EUR pro Person gefordert.