Patientenrecht: Kopie der Schilddrüsenwerte

Schilddrüsenkranke sollten ihre aktuellen TSH-, fT3- und fT4-Werte kennen! Die Laborbefunde mit den Schilddrüsenwerten sollte man sich deshalb in der Arztpraxis entweder ausdrucken oder kopieren lassen.

Es kommt sehr häufig vor, dass SchilddrüsenpatientInnen ihre aktuellen Schilddrüsenwerte nicht kennen. Einige wissen sogar noch nicht einmal an welcher Erkrankung der Schilddrüse sie eigentlich genau leiden.  Das sind denkbar schlechte Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes und möglichst beschwerdefreies Leben mit einer zumeist chronischen Schilddrüsenkrankheit.

Jede/r Patient/in hat das Recht von Arztbriefen, Laborbefunden usw. eine Kopie zu verlangen und von diesem Recht sollte man auch Gebrauch machen. Für Ärztinnen bzw. Arzthelferinnen ist eine solche Bitte völlig normal und wird nicht als Misstrauen aufgefasst. Auch dem Wunsch sich eine Zweitmeinung einzuholen wird meist mit professionellem Verständnis begegnet.

Für alle, die ihre Rechte beim Arzt noch nicht so genau kennen, der Hinweis auf den 86-seitigen „Ratgeber für Patientenrechte“ (Link war am 14.09.23 nicht mehr erreichbar und wurde gelöscht) der Bundesregierung. Dieser kann entweder als PDF-Datei heruntergeladen oder als gedruckte Broschüre (beides kostenlos) bestellt werden.