Aut-idem-Verbot für Levothyroxin-Natrium geplant
Der gemeinsame Bundesausschuss hat am 13. Mai 2014 ein Aut-idem-Verbot für sieben verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoff-Kombinationen beschlossen. Darunter auch für Levothyroxin-Natrium sowie die Kombination von Levothyroxin-Natrium und Kaliumiodid.
Ausführliche Informationen dazu gibt es unter Arzneimittel-Richtlinie/Abschnitt M und Anlage VII: Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens – Bestimmung von Arzneimitteln, deren Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen ist (1. Tranche) auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses. Direktlink wurde gelöscht, weil die Seite am 05.07.18 nicht mehr erreichbar war.
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