Häufig verwendete, medizinische Begriffe und Abkürzungen

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Apothekenpflicht: Bestimmte Arzneimittel dürfen nur in Apotheken und dort nur durch Fachkräfte an den Endverbraucher abgegeben werden.
Arzneimittelrecht: Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln.
Ätiologie: Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Ursachen einer Krankheit.
aut idem = oder ein Gleiches. Der Arzt erlaubt dem Apotheker durch das Anbringen der Wörter „aut idem“ auf einem Rezept, ein anderes als das namentlich verordnete, aber wirkstoffgleiches Arzneimittel abzugeben. Will der Arzt ein bestimmtes Medikament eines bestimmten Herstellers verordnen, muss er dies durch das aut idem-Kreuz auf dem Rezept deutlich machen.
AWMF = Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.

benigne = gutartig
BID = lat. bis in die (zwei Mal pro Tag).

CR = engl. complete remission. Vollremission, d.h. vollständiger Rückgang der Krankheit.

EbM = engl. evidence-based medicine (auf Beweismaterial gestützte Heilkunde). Die Entscheidung über eine medizinische Behandlung soll nach Möglichkeit auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden.
Einsichtsrecht: Jeder Patient hat das Recht, seine beim Arzt oder im Krankenhaus erfassten Untersuchungs- und Behandlungsunterlagen einzusehen.
Epidemiologie: Die Wissenschaft, die sich mit der Verbreitung, den Ursachen und Folgen von Krankheiten in einer Gruppe beschäftigt.

GdB = Grad der Behinderung
GKV = Gesetzliche Krankenversicherung
Generikum: Ein Arzneimittel, welches eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits unter einem Markennamen auf dem Markt befindlichen Medikaments ist.

IGeL = Individuelle Gesundheitsleistungen. Ärztliche Leistungen, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden sondern gegen Selbstzahlung angeboten werden. Sie sind medizinisch nicht unbedingt sinnvoll.
Inzidenz: Die Anzahl der Neuerkrankungen in einer Bevölkerungsgruppe an einer bestimmten Krankheit während einer genau definierten Zeitspanne.

Klinische Studie: Eine unter kontrollierten Bedingungen mit kranken Patienten und/oder gesunden Probanden durchgeführte Untersuchung. Das Ziel ist es Krankheiten und Therapien auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu überprüfen.

Leitlinien: Dabei handelt es sich um spezifische Entscheidungshilfen für Ärzte. Sie werden von den wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (siehe AWMF), der ärztlichen Selbstverwaltung (Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung) oder von Berufsverbänden entwickelt und verbreitet. Anders als Richtlinien sind sie für die Ärzte nicht bindend.

Wenn Sie sich zunächst ganz allgemein über Schilddrüsenerkrankungen informieren möchten, empfehle ich Ihnen den Text → Basiswissen Krankheiten der Schilddrüse, eine kurze Zusammenfassung der unterschiedlichen Krankheitsbilder, der möglichen Krankheitssymptome sowie der zur Verfügung stehenden Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.

maligne = bösartig
MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen. Dabei handelt es sich um den sozialmedizinischen Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

>o.B. = ohne Befund
OLU = engl: Off-Label-Use (zulassungsüberschreitende Anwendung). Die Verordnung eines zugelassenen Medikaments außerhalb des eigentlichen Anwendungsgebietes.
OTC = engl. over the counter (über die Ladentheke). Bezeichnung für apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

Patient: lat. patiens = aushaltend, fähig zu ertragen. Eine Person, die an einer Krankheit oder Verletzung leidet und deshalb medizinisch behandelt wird.
Pathogenese: Die Wissenschaft von der Entstehung und Entwicklung einer Krankheit.
PKV = Private Krankenversicherung
Prävention: Vorbeugung
Proband: lat. probare = prüfen. Eine Person, die als Test- oder Vergleichsperson einer Prüfung unterzogen wird
Remission: Das zeitweise oder dauerhafte Nachlassen von Krankheitssymptomen ohne Erreichen einer vollständigen Genesung.

Rezept: Die ärztliche Verordnung von Medikamenten in Schriftform.
Rezeptfrei: Arzneimittel, die der Endverbraucher ohne ärztliche Verschreibung käuflich erwerben kann.
Rezidiv = lat. Recidere (zurückfallen). Ein Rezidiv ist das erneute Auftreten einer Krankheit nach abgeschlossener, erfolgreicher Behandlung oder nach spontaner Remission.

SAE = engl. serious adverse event (schwerwiegendes unerwünschtes Ereignis (SUE)).
SHG = Selbsthilfegruppe
Symptom: Krankheitszeichen
Syndrom: Das gleichzeitige Vorliegen unterschiedlicher Krankheitszeichen, die auf eine gemeinsame Ursache zurückgeführt werden ohne, dass die Krankheitsentstehung bekannt ist.

V.a. = Verdacht auf
Verschreibungspflicht (Rezeptpflicht): Voraussetzung für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten an den Endverbraucher ist eine ärztliche Verschreibung (Rezept).

Z.n. = Zustand nach
Zuzahlung: Beitrag, den gesetzlich Krankenversicherte bei Inanspruchnahme von Leistungen zu entrichten haben. Praxisgebühr: 10,00 € pro Quartal wurde zwischenzeitlich abgeschafft, Medikamente: 10 % des Abgabepreises (minimal 5,00 €, maximal 10,00 €), Krankenhaus: 10,00 € pro Kalendertag (für maximal 28 Tage), Rehabilitation: 10,00 € pro Kalendertag (für maximal 42 Tage), Heilmittel: 10,00 € Verordnungsgebühr sowie 10 % des Abgabepreises, Haushaltshilfe: 10 % der Leistung pro Tag (minimal 5,00 €, maximal 10,00 €), Fahrkosten: 10 % der Erstattung pro Fahrt (minimal 5,00 €, maximal 10,00 €)

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