Was bedeutet „aut idem“?

Die lateinischen Worte „aut idem“ bedeuten übersetzt „oder ein Gleiches“. Damit teilt der Arzt dem Apotheker mit, dass er auch ein anderes als das verordnete Medikament an den Patienten abgeben darf. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich dabei um ein wirkstoffgleiches Arzneimittel handelt.

In Deutschland sind Apotheker seit 2004 (gemäß Paragraph 129 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs) verpflichtet, bei einer aut-idem-Verordnung durch den Arzt nur das jeweils günstigste Medikament der entsprechenden Wirkstoffgruppe an den Patienten abzugeben. Dadurch erhofft man sich eine deutliche Kostenersparnis bei den finanziellen Ausgaben für verschreibungspflichtige Medikamente.

Wie eine solche aut-idem-Verordnung in der Praxis auszusehen hat, wurde zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Anschluss an diese gesetzliche Regelung vertraglich festgelegt. Konkret sieht es hierzulande derzeit so aus, dass auf den Vordrucken für Kassenrezepte sogenannte aut-idem-Felder vorgedruckt sind. Das bedeutet, es gilt die oben ausgeführte aut-idem-Regelung. Möchte der Arzt hingegen ausschließen, dass der Patient ein anderes als das von ihm verordnete Medikament erhält, muss er das aut-idem-Feld durchstreichen. Damit verbietet er dem Apotheker den Austausch des Arzneimittels.

Für Schilddrüsenpatienten ist diese aut-idem-Regelung von besonderer Bedeutung. Auch wenn beispielsweise alle T4-Monopräparate den gleichen Wirkstoff enthalten, so können sich die Schilddrüsenhormonpräparate doch in der Bioverfügbarkeit unterscheiden. Das bedeutet, einige Präparate wirken etwas schwächer als andere. Es ist individuell unterschiedlich, ob sich dies auch in Schwankungen im Wohlbefinden und/oder bei den Schilddrüsenwerten zeigt. Empfindliche Personen sollten aber vorsichtshalber darauf achten, dass das einmal gewählte Schilddrüsenhormonpräparat nicht gewechselt wird und im Zweifelsfall darauf bestehen, dass der Arzt das aut-idem-Feld durchstreicht.