Stationärer Aufenthalt bei Radioiodtherapie

Müssen Krankenkassen die Kosten für den Klinikaufenthalt im Zusammenhang mit einer Radioiodtherapie übernehmen?

Erst vor wenigen Monaten gab es ein Gerichtsurteil (Sozialgericht Dresden, Aktenzeichen S 47 KR 439/12), weil sich eine Krankenkasse zunächst geweigert hat die Kosten für den im Zusammenhang mit einer Radioiodtherapie der Schilddrüse notwendigen Krankenhausaufenthalt zu übernehmen.

Im Hinblick darauf ist eine aktuelle Meinungsäußerung der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. interessant: Stellungnahme zum stationären Aufenthalt im Rahmen der Radioiodtherapie für gesetzlich krankenversicherte Patienten (Link geprüft am 13.09.23). Dort sind offenbar bereits mehrere solcher Fälle bekannt.

Nachtrag vom 20.01.16: Inzwischen gibt es zu diesem Sachverhalt auch ein → Urteil des Bundessozialgerichts (Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 1 KR 18/15 R, Link geprüft am 13.09.23)