Krankenkassen müssen Kosten für vollstationäre Radioiodtherapien übernehmen

In anderen Ländern wird die Radioiodtherapie oft ambulant durchgeführt. Auch hierzulande wird diskutiert, ob ein kostenintensiver Klinikaufenthalt noch notwendig ist.

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über eine Entscheidung des Sozialgerichts Dresden bzgl. der Kostenübernahme vollstationärer Radioiodtherapien berichtet → Sozialgericht Dresden, Aktenzeichen S 47 KR 439/12.

Die Kaufmännische Krankenkasse hatte sich geweigert die Kosten für den stationären Aufenthalt im Zusammenhang mit einer Radioiodtherapie zu übernehmen. Von der ersten Instanz, dem Sozialgericht Dresden, wurde sie jedoch zur Zahlung verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die Kaufmännische Krankenkasse im Anschluss an das Verfahren Revision eingelegt.

Deshalb wurde der Sachverhalt noch einmal vor dem Bundessozialgericht verhandelt. Am 17. November 2015 ist dort ebenfalls zugunsten der Patientin geurteilt worden. Das bedeutet, die Kaufmännische Krankenkasse wurde erneut zur Kostenübernahme der vollstationären Radioiodtherapie verurteilt.

Weitere Details siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 17.11.2015, Aktenzeichen B 1 KR 18/15 R (defekter Link wurde am 13.09.23 gelöscht)