Achtung Kostenfalle – EBM vs. GOÄ

Bei der Abrechnung der Schilddrüsenwerte gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Als Kassenleistung nach dem EBM. 2. Als IGeL-Leistung nach der GOÄ. 

Einige SchilddrüsenpatientInnen lassen die Schilddrüsenhormone (TSH, fT3, fT4) und auch die Schilddrüsenautoantikörper (TPO-AK, TG-AK, TRAK) im Rahmen von individuellen Gesundheitsleistungen bestimmen. Sie sind dann nicht selten unangenehm überrascht, wenn sie anschließend die Rechnung dafür erhalten. Das liegt oft daran, dass vielen die Art der Abrechnung nicht klar ist und im Internet diverse Falschinformationen diesbezüglich kursieren.

Wichtig: Wenn ein Arzt die Bestimmung der Schilddrüsenparameter als Kassenleistung abrechnet geschieht dies nach dem günstigen EBM, während Selbstzahler-Leistungen immer nach der teuren GOÄ vergütet werden!

EBM steht für „Einheitlicher Bewertungsmaßstab“. Das ist das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland nach dem die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

GOÄ ist die Abkürzung für „GebührenOrdnung für Ärzte“. Diese regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen für Privatpatienten und Patienten, die gesetzlich versichert sind aber die Leistungen im Rahmen  so genannter individueller Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) selbst bezahlen.

Einige Beispiele:

  • TSH (EBM 3,00 Euro / GOÄ 16,76 Euro)
  • FT3 (EBM 3,70 Euro / GOÄ 16,76 Euro)
  • FT4 (EBM 3,70 Euro / GOÄ 16,76 Euro)
  • TPO-AK (EBM  8,70 Euro / GOÄ 30,16 Euro)
  • TG-AK (EBM 8,70 Euro / GOÄ 30,16 Euro)
  • TRAK (EBM 11,25 Euro / GOÄ 36,87 Euro)

Zu den vorgenannten Beträgen kommen außerdem in der Regel noch Kosten für die Blutentnahme, Verpackungsmaterial usw. hinzu, so dass sich die Gesamtkosten oft auf mehr als 150,00 Euro belaufen.